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  1. Die FD Fitness GmbH („Gesellschaft“), stellt dem Mitglied in ihren Selbstbedienungs-Fitnesscentern („Center“) unter anderem Ausdauer- und Fitnessgeräte, Freihantelbereiche, Garderobe sowie Infrastruktur („Einrichtungen“) während den Öffnungszeiten zur Verfügung. Personen unter 15 Jahre können nicht Mitglied werden. Jugendliche unter 16 können nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten Mitglied werden.
    Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Die Benutzung der Einrichtungen durch das Mitglied ist auf die Dauer bzw. Gültigkeit des vorliegenden Vertrags beschränkt und erfolgt auf eigenes Risiko. Seitens der Gesellschaft besteht für das Mitglied kein Versicherungsschutz. Für Personen, welche längere Zeit keinen Sport mehr gemacht haben, gesundheitliche Beschwerden aufweisen oder an schweren Krankheiten gelitten haben, ist eine sportärztliche Untersuchung vor Vertragsabschluss angezeigt. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt das Mitglied, keinerlei Gesundheitsbeschwerden zu haben.
  2. Die Center sind unbeaufsichtigt und der Eintritt erfolgt auf eigenes Risiko. Das Mitglied bestätigt mit seinem Vertragsabschluss, dass es mit der Handhabung der Einrichtungen vertraut ist, eigenständig und ohne Aufsicht trainieren kann. Andernfalls ist das Mitglied verpflichtet, ein Personaltraining zu buchen.
  3. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen und anderer Fahrnis des Mitglieds. Ebenso lehnt die Gesellschaft jede Haftung für Verletzungen oder sonstige Schäden an Personen und Gegenständen ab, die sich das Mitglied bei der vertragskonformen Ausübung der Aktivitäten zuzieht und die nicht auf mangelhafte Einrichtungen oder vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der Gesellschaft und deren Mitarbeiter und/oder Hilfspersonen zurückzuführen sind. Für die Folgen nicht vertragskonformer Aktivitäten besteht keine Haftung seitens der Gesellschaft.
  4. Aufgrund von betriebsnotwendigen Schliessungen, wie beispielsweise bei Reinigungen und Revisionen sowie infolge höherer Gewalt (z. B. Brand, Pandemie, Epidemien, staatliche Restriktionen) oder übrige Handlungen staatlicher Behörden, haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Rückvergütungen oder Verlängerungen des jeweiligen Abonnements.
  5. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Personaltraining. Gegen Aufpreis kann das Mitglied ein Personaltraining direkt mit empfohlenen Personaltrainer und unabhängig von der FD Fitness GmbH buchen. FD Fitness GmbH stellt für die Personal Trainer lediglich den Platz für ihre Schulung zur Verfügung. Alle Abmachungen, Regeln, Verantwortungen beim Personal Training, liegen zwischen Kunde und Personal Trainer.
  6. Einführungslektionen werden im Auftrag von FD Fitness GmbH von erfahrenen Sportlern durchgeführt. Es wird mit bestem Wissen und Gewissen beraten. Bei Beschwerden oder Forderungen, welche aufgrund der Einführungslektion gemacht werden, wird allerdings jegliche Haftung abgelehnt.
  7. Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Die Hausordnung ist im jeweiligen Fitnessclub sowie auf der Homepage von fitdich.ch einsehbar. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung und/oder die Weisungen des Personals kann die Mitgliedschaft entzogen und ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden.
  8. Es ist untersagt, im Center zu rauchen und alkoholische Getränke oder andere Suchtmittel zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel und Medikamente, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes steigern sollen (wie etwa Anabolika und dergleichen), in das Center mitzubringen. Ebenso ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anderen Mitgliedern oder Dritten im Center anzubieten, zu vermitteln, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Fall eines Verstosses gegen diese Bestimmung schuldet das Mitglied der Gesellschaft eine Konventionalstrafe von CHF 350.00, und die Gesellschaft ist berechtigt, den Vertrag mit dem Mitglied mit sofortiger Wirkung zu kündigen und dessen Zutritt zu sperren. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Aus einer solchen Kündigung erwachsen dem Mitglied keinerlei Rechte auf Rückzahlung des Mitgliederbeitrags. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet das Mitglied nicht von seinen Verpflichtungen unter diesen Bestimmungen. Die Gesellschaft behält sich zudem das Recht vor, Strafanzeige zu erstatten.
  9. Die Zutritts-App gilt als persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis und ermöglicht dem Mitglied den Zutritt zu dem Center. Der Zutritt oder Aufenthalt in dem Center ohne Zutritts-App ist unzulässig Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern und Tieren, ist unzulässig. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass das Center videoüberwacht ist und die Daten von der Zutritts-App gespeichert werden. Im Fall einer missbräuchlichen Verwendung der Zutritts-App (wie etwa Übertragen oder Ausleihen vom Handy, Gewähren von Zutritt an Dritte und dergleichen) schuldet das Mitglied der Gesellschaft eine Konventionalstrafe von CHF 350.00. Die Geltendmachung eines höheren Schadens, z.B. bei mehrfacher missbräuchlicher Verwendung, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Gesellschaft behält sich zudem das Recht vor, wegen Hausfriedensbruchs und anderer Straftatbestände Anzeige zu erstatten und ein Hausverbot auszusprechen. Im Fall eines Missbrauchs der Zutritts-App ist die Gesellschaft zudem berechtigt, den Vertrag mit dem Mitglied mit sofortiger Wirkung zu kündigen und dessen Zutritts-App zu sperren. Aus einer solchen Kündigung erwachsen dem Mitglied keinerlei Rechte auf Rückzahlung des Mitgliederbeitrags. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet das Mitglied nicht von seinen Verpflichtungen unter diesen Bestimmungen.
  10. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und dem Center wird online abgeschlossen. Änderungen des Vertrages sowie allfällige Kündigungen bedürfen immer der Schriftform. Sind Fristen zu beachten, ist der Poststempel massgebend. Adressänderungen und Änderungen der E-Mailadresse müssen per E-Mail mitgeteilt werden.
  11. Das Mitglied verpflichtet sich, die Einrichtungen sach- und bestimmungsgemäss sowie sorgfältig zu benutzen und jegliche Sachbeschädigungen zu vermeiden. Sitz- und Liegeflächen müssen mit einem Handtuch abgedeckt werden. Übermässige Lärmentwicklung ist zu vermeiden. Die Gesellschaft behält sich vor, Schäden, die auf eine den Benutzungsbestimmungen widersprechende Handhabung zurückzuführen sind, dem Mitglied in Rechnung zu stellen. Die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Garderobenschränke dürfen vom Mitglied ausschliesslich während seiner Anwesenheit im Center benutzt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, darüber hinaus belegte Schränke zu öffnen und zu räumen. Die umliegenden Parkplätze werden bewirtschaftet und sind wo gekennzeichnet kostenpflichtig.
  12. Das Nichtausüben der vertraglichen Aktivitäten und das Nichtbenutzen der Einrichtungen berechtigt das Mitglied nicht zur Rückforderung oder Reduktion des Mitgliederbeitrags und hat keine Auswirkungen auf die Dauer des Vertrags.12.1 Anrecht auf einen Vertragsunterbruch haben Mitglieder ab einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten unter den aufgeführten Voraussetzungen. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Unfall, Militärdienst, Reisen), kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind. 1 bis max. 6 Monate unterbrochen werden (Timestop), wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Timestop muss zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung / Zeugnis / Flugticket eingereicht werden. Die Timestop-Gebühr beträgt Fr. 50.00.
    Der Timestop muss vor der Abreise beantragt werden respektive im 1. Monat nach der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Die Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Vertragsdauer angerechnet.
  13. Die Korrespondenz der FD Fitness GmbH mit seinen Mitgliedern erfolgt ausschliesslich per E-Mail. Sollten E-Mails nicht zugestellt werden können (z.B. weil die E-Mailadresse falsch oder das Postfach voll ist, etc.), so ist eine Haftung der FD Fitness GmbH ausgeschlossen.
  14. Bestehende Verträge können nur mit Einverständnis beider Vertragspartner abgeändert werden. Die FD Fitness GmbH behält sich vor, jederzeit Bonitätsauskünfte über Mitglieder oder mögliche Neumitglieder einzuholen sowie Zahlungserfahrungen an den Schweizerischen Verband Creditreform oder an andere Inkassounternehmen weiterzugeben.
  15. Die Verwaltung der Daten aller FD Fitness GmbH Mitglieder kann durch einen externen Dienstleister erfolgen. Jegliche Weitergabe von entsprechenden Daten unterliegt selbstverständlich und vollumfänglich den anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Das Mitglied bestätigt durch den Vertragsabschluss sein Einverständnis mit dieser Regelung. Das Mitglied erklärt sich durch den Vertragsabschluss zudem damit einverstanden, dass seine Daten zu Marketingzwecken an Partner der FD Fitness GmbH weitergeleitet werden dürfen.
  16. Für Klagen eines Mitgliedes gegen die FD Fitness GmbH ist das Gericht am Sitz der FD Fitness GmbH zuständig. Für Klagen der FD Fitness GmbH ist das Gericht am Wohnsitz des Mitgliedes zuständig. Auf den Mitgliedervertrag und die vorliegenden AGB findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.
  17. Diese allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Center der Gesellschaft und stellen einen integrierenden Vertragsbestandteil dar. Die Gesellschaft ist berechtigt, diese Bestimmungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern. Die Gesellschaft setzt das Mitglied über deren Änderung in Kenntnis, etwa durch eine Publikation in den Centern oder online. Die jeweils geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft werden online publiziert. Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingung, des Vertrags sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

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